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   LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2010 - 1 Sa 687/09   

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https://dejure.org/2010,9709
LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2010 - 1 Sa 687/09 (https://dejure.org/2010,9709)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.02.2010 - 1 Sa 687/09 (https://dejure.org/2010,9709)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 1 Sa 687/09 (https://dejure.org/2010,9709)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 50 Abs 1 BetrVG, § 111 BetrVG, § 112 Abs 1 BetrVG, § 125 Abs 1 InsO, § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG
    Zuständigkeit Gesamtbetriebsrat bei Interessenausgleich - Vermutungsmoment des §125 InsO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Kündigung bei Filialschließung in der Insolvenz; Abschluss eines Interessenausgleich mit Namensliste durch Gesamtbetriebsrats bei späterer Änderung des Sanierungskonzepts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung bei Filialschließung in der Insolvenz; Abschluss eines Interessenausgleich mit Namensliste durch Gesamtbetriebsrats bei späterer Änderung des Sanierungskonzepts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 59
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 695/05

    Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2010 - 1 Sa 687/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehört zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen i.S.d. § 1 Abs. 2 KSchG auch die Stilllegung des gesamten Betriebs durch den Arbeitgeber (vgl. BAG, Urt. v. 26.04.2007 - 8 AZR 695/05, NZA 2008, 72).
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 158/04

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2010 - 1 Sa 687/09
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wegen der strengen Betriebsbezogenheit der Sozialauswahl nämlich dann nicht der Fall, wenn der gesamte Betrieb stillgelegt wird (BAG, Urt. v. 02.06.2005 - 2 AZR 158/04, NZA 2005, 1175).
  • BAG, 11.12.2001 - 1 AZR 193/01

    Interessenausgleich und Sozialplan - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2010 - 1 Sa 687/09
    Liegt ihr ein unternehmenseinheitliches Konzept zugrunde, ist der Interessenausgleich mit dem Gesamtbetriebsrat zu vereinbaren (BAG, Urt. vom 11.12.2001 - 1 AZR 193/01, NZA 2002, 688).
  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2010 - 1 Sa 687/09
    Dazu müsste nämlich, wie das Arbeitsgericht mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urt. v. 22.01.2004 - 2 AZR 111/02, NZA 2006, 64) zutreffend ausgeführt hat, die Geschäftsgrundlage entfallen sein.
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 715/06

    Ordentliche Kündigung - Vermutung der Betriebsbedingtheit - Verfassungsgemäßheit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2010 - 1 Sa 687/09
    Das Fehlen einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit wird nach § 125 InsO vermutet (Erfurter Kommentar / Gallner, 10. Auflage, § 125 InsO, Rz. 7; zu § 1 Abs. 5 KSchG auch BAG 06.09.2007 - 2 AZR 715/06, NZA 2008, 633).
  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 10/01

    Unternehmenssanierung - Zuständigkeit des Betriebsrats - Gesamtbetriebsrat -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2010 - 1 Sa 687/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts reicht es aus, dass eine zwingende sachliche Notwendigkeit für eine betriebsübergreifende Regelung besteht (BAG, Urt. v. 15.1. 2002 - 1 ABR 10/01).
  • ArbG Arnsberg, 13.05.2013 - 1 Ca 53/13

    Betriebsübergang, Information, Widerspruch, Verwirkung, Kündigung,

    Eine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats ist nur gegeben, wenn sich die vom Arbeitgeber geplante Maßnahme auf alle oder mehrere Betriebe auswirkt und es deshalb einer betriebsübergreifenden Regelung bedarf (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.02.2010, 1 Sa 687/09, juris).
  • ArbG Essen, 03.09.2020 - 5 BVGa 5/20
    Die Entscheidung, in welchem Umfang und in welcher Intensität die einzelnen Betriebe von der Umstrukturierung betroffen sein werden, insbesondere auch die Entscheidung darüber welcher Standort erhalten bleibt bzw. welche Warenhäuser an einem Standort erhalten bleiben, kann, wenn die Entscheidung auf einem unternehmensweiten Sanierungskonzept beruht, nur auf der Unternehmensebene getroffen werden (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz v. 23.02.2010 - 1 Sa 687/09 - juris).
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